Krebsvorsorge
Liebe Patientinnen,
mit ihrem Erscheinen zur jährlichen Krebsvorsorge signalisieren sie uns ihr Gesundheitsbewusstsein. Unsere Aufgabe ist es, die konventionelle Krebsvorsorge gewissenhaft und kompetent durchzuführen. Damit Krebserkrankungen und deren Vorstufen möglichst früh erkannt werden, bieten die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Früherkennungsuntersuchungen an. Diese gelten für alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr und sind gruppiert nach verschiedenen Altersklassen.
- Frauen ab dem 20. Lebensjahr können einmal jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (so genannter „Pap-Test“, siehe unten) durchführen lassen. Wegen besserer Beurteilbarkeit sollte dieser Abstrich möglichst nach der Regel erfolgen. Außerdem erfolgt eine Inspektion der äußeren Genitalien und die gynäkologische Tastuntersuchung, bei welcher Veränderungen von Gebärmutter und Eierstöcke ausgeschlossen werden können.
- Ab dem 30. Lebensjahr wird zusätzlich eine Tastuntersuchung beider Brüste vorgenommen.
- Ab dem Alter von 50 Jahren kann eine Untersuchung des Enddarms als Früherkennung für Darmkrebs erfolgen. Dabei handelt es sich um die Tastuntersuchung des Rektums und die Durchführung von Stuhlproben auf verstecktes Blut (so genannter Okkultbluttest).
- Mit dem 55. Lebensjahr wird zur Früherkennung von Darmkrebs zusätzlich eine Spiegelung des Darms (so genannte Koloskopie) angeboten.
- Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren haben die Möglichkeit, an einer Mammographie-Reihenuntersuchung (so genanntes Mammographie-Screening) teilzunehmen. Diese Untersuchung wird alle 2 Jahre in speziell dafür eingerichteten Praxen durchgeführt.
Pap-Test
Bedeutung des Pap-Tests (eingeführt von George Papanicolaou)
Bei dieser Untersuchung werden vom äußeren und inneren Muttermund mittels eines Watteträgers, bzw. einer kleinen Bürste Zellen entnommen, die auf einem Objektträger ausgestrichen werden. Diese Proben werden dann in einem speziellen Labor auf Entzündungen und Zellveränderungen (möglicherweise Vorstufen von Krebszellen) untersucht. Abhängig von den Merkmalen dieser Zellen werden fünf Befundgruppen unterschieden.
Krebsfrüherkennung für Frauen
neu geregelt
Die gesetzlichen Richtlinien zur Krebsfrüherkennung haben sich geändert – und zwar insbesondere für Frauen ab 35 Jahre. Diese Neuregelung betrifft nur den Zellabstrich am Gebärmutterhals, nicht aber die Untersuchung selbst.
- Sofern Sie älter als 20 Jahre und gesetzlich versichert sind, erhalten Sie künftig alle fünf Jahre von Ihrer Krankenkasse eine Einladung zur Teilnahme an der Krebsfrüherkennung.
- Unabhängig davon können Sie auch weiterhin einmal im Jahr zur Krebsvorsorge zu uns in die Praxis kommen. Vereinbaren Sie deshalb wie bisher rechtzeitig Ihren Vorsorgetermin. Gern erinnern wir Sie auch über unser Recall-System
- Bei Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren ändert sich am gewohnten Untersuchungsablauf nichts. Sie erhalten neben der Tastuntersuchung auch weiterhin einmal pro Jahr den sogenannten PAP-Abstrich vom Gebärmutterhals im Rahmen der gesetzlichen Früherkennung.
- Mit Vollendung des 35. Lebensjahrs sieht die Richtlinie jetzt für gesetzlich versicherte Frauen zusätzlich zur Tastuntersuchung alle drei Jahre eine sogenannte Co-Testung vor – nämlich den PAP-Abstrich und einen Test auf HPV-Viren
Bitte teilen Sie uns bei der Terminabsprache gleich mit, ob wir den Abstrich für Sie einplanen dürfen. Bei Rückfragen beraten wir Sie gern. In der Zeit zwischen den Dreijahresuntersuchungen haben Sie laut Richtlinie nur Anspruch auf eine Krebsvorsorge ohne Abstrich auf Kosten Ihrer Krankenkasse. Als Patientin unserer Praxis können Sie weiterhin zwischen den Vorsorgen mit HPV-Test die gewohnte Krebsfrüherkennung mit verbesserten Zellabstrich am Gebärmutterhals (Thin Prep) als Wahlleistung in Anspruch nehmen. (gehört zu Krebsvorsorge plus)
Krebsvorsorge
Vorsorge bzw. Früherkennung verbessert in sehr vielen Fällen das Überleben und die Lebensqualität. Viele Erkrankungen sind heute heilbar!
Die Krankenkassen haben ein entsprechendes Vorsorgeprogramm etabliert. Nehmen Sie es wahr!
Wenn Sie an den gesetzlichen Regelungen interessiert sind, informieren Sie sich gerne unter
Krebsnachsorge
Eine Krebserkrankung ist eine körperliche und emotionale Belastung. Wir beraten und betreuen Sie gerne im Rahmen der Nachsorge. Zusätzlich bieten wir eine Extrasprechstunde im Rahmen der integrativen (komplementären) Onkologie an
Ultraschalluntersuchung der Brust
Nicht tastbare Knoten können frühzeitig erkannt werden. Tastbare und nicht tastbare Knoten können im Bild dargestellt und somit bezüglich eines eventuellen Krebsrisikos beurteilt werden. Ein genaues Vermessen erleichtert die Verlaufsbeobachtung der Größenentwicklung von Veränderungen. Die Hinzunahme der Farbdopplersonographie erlaubt, den Charakter solcher Knoten noch weiter zu differenzieren. Hierdurch können unnötige Operationen vermieden werden. Gerade bei jungen Patientinnen, bei denen das Brustdrüsengewebe relativ dicht ist, bietet die Ultraschalluntersuchung der Brust Vorteile gegenüber der Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust). Ansonsten ist sie eine unabdingbare Ergänzung zur Mammographie. Spätestens ab dem 40. Lebensjahr sollte nach Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Senologie die apparative Diagnostik (Ultraschall und/oder Mammographie) die Tastuntersuchung ergänzen.
Ultraschall + Mammographie ergänzen sich sinnvoll, können sich jedoch nicht gegenseitig ersetzen!
Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
Bei dieser Untersuchung können Größe, Lage und Form der Gebärmutter und der Eierstöcke genau untersucht und im Bild dokumentiert werden. Erkrankungen (Myome, Polypen, Zysten) können im Frühstadium erkannt werden. Es handelt sich hierbei um eine vaginale Ultraschalluntersuchung, die absolut schmerzfrei ist.